Europäische und nationale Rechtsvorschriften geben hier einen grundsätzlichen Rahmen vor, jedoch ist die Beurteilung über die Transportfähigkeit von Schweinen nicht immer eindeutig und oft es ist schwierig, den Zustand der Schweine richtig zu beurteilen und eine Entscheidung zu fällen.
Die Leitlinien der Europäischen Kommission, welche die grundlegenden Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz der Tiere beim Transport illustrieren, bietet hier eine Orientierungshilfe mit Bildern und Grafiken, um über die Transportfähigkeit bzw. die Transportfähigkeit unter speziellen Bedingungen zu entscheiden.
Schweine dürfen nur dann transportiert werden, wenn sie im Hinblick auf die geplante Beförderung transportfähig sind und wenn gewährleistet ist, dass ihnen unnötige Verletzungen und Leiden erspart bleiben.
Grundsätzlich gelten Schweine als nicht transportfähig, wenn:
- sie gehunfähig oder sturzgefährdet sind
- Atembeschwerden und/oder Kreislaufschwächen haben
- bei Organvorfällen (z.B.: Mastdarmvorfall, Gebärmuttervorfall)
- bei starken anhaltenden Blutungen und großen offenen Wunden
- hochträchtige oder frisch abgeferkelte Sauen
In einigen Fällen können jedoch auch kranke oder verletzte Tiere als transportfähig angesehen werden bzw. dürfen unter speziellen Bedingungen transportiert werden. Die Leitlinie liefert klare Indikatoren und Hilfestellungen anhand einiger illustrierter Grenzfälle (Eingeweidebruch, Schwanzverletzungen), um die Entscheidung, ob ein Tier transportiert werden kann oder nicht, zu erleichtern.
Wenn es Zweifel gibt, dann nimm das Tier nicht mit!
Dr. Ursula Ruczizka
Fachbereich Schwein
ruczizka@tg-oe.at