Autor: Franz Strasser ABL
Seit mehreren Jahren breitet sich die ASP in Europa aus. Mittlerweile hat sich diese Seuche im Wildschweinebestand rund um Österreich so weit ausgedehnt, dass es jederzeit zu einem Ausbruch auch in Österreich kommen kann. Sehr beunruhigend ist der neuerliche ASP-Ausbruch in der Mittelslowakei in einem Haustierbestand. Nur zur Verdeutlichung: Der Ausbruchsbetrieb ist 225 km von der österreichisch-slowakischen Grenze entfernt.
Was ein ASP-Ausbruch für die österreichische Schweinewirtschaft, angefangen von den Landwirten bis zu den Fleischverarbeitern, und Vermarktern heißen würde, kann sich ein jeder vorstellen:
- Radikale Einschränkungen beim Tierverkehr und beim internationalen Fleischverkauf und daraus resultierender Erzeugerpreisverfall.
Schützen vor einer Infektion des eigenen Schweinebestandes kann man sich nur mit rigorosen Biosicherheitsvorkehrungen. Es muss verhindert werden, dass Tiere und Menschen Krankheiten in den Bestand einschleppen.
Personenverkehr:
Dieser darf nur kontrolliert und nur für Befugte möglich sein. Eine Stalltafel „Wertvoller Tierbestand – Betreten verboten“ macht das deutlich. Jeder Besucher, der auf den Hof von irgendeiner Seite kommt, muss die Tafel zu sehen bekommen. Zusätzlich müssen aber alle Türen nach außen versperrt sein.
Unliebsame Eindringlinge, die nichts Gutes im Schilde führen, muss ihre Tat so schwer wie möglich gemacht werden:
- Türen sind mit sicheren Schlössern versperrt: Zylinderschloss oder Riegel von innen
- Bewegungsmelder aktivieren die Beleuchtung
- Wenn der Stall in einer Einzellage abseits des Wohnbereiches steht: (Wild-)Kameras und Hinweistafel „Videoüberwachung“ aufhängen
Betriebsfremde Personen dürfen Stallungen nur mit betriebseigener bzw. Einwegkleidung betreten. Das gilt auch für Monteure von Lüftung oder Fütterung, falls sie in den Stall müssen. In der Hygieneschleuse kann die Kleidung bequem gewechselt bzw. die Hände gewaschen oder gegebenenfalls eingeduscht werden. Einweghandschuhe sind praktisch und sollen in jedem Betrieb aufliegen.

Katzen und Hunde:
Haustiere haben im Stall nichts zu suchen. Der legendäre Hofhund, der bei manchen Betrieben Haus und Hof bewacht, hat auch Kontakt zu Wildtieren, vor allem dann, wenn er auch zur Jagd eingesetzt wird. Dass es in diesem Zusammenhang zu einer eventuellen Übertragung von Krankheiten in den Nutztierbestand kommen kann, ist naheliegend.
Umzäunung:
In europäischen Hochburgen der Schweinewirtschaft sind die Betriebe eingezäunt – bei uns in den seltensten Fällen. Wenn die Gegebenheiten passen, soll aber daran gedacht werden. So z. B. hat ein Landwirt zwischen seinen Gebäuden einen Zaun errichtet. So kann er sicher sein, dass kein neugieriger oder unliebsamer Besucher direkt von der Landesstraße auf seinen Betrieb kommt und im Hof steht.

Die Verladerampe:
Unter geeignete Einrichtungen zum Verladen von Schweinen versteht man laut SchwG-VO:
- Zurücklaufen der Schweine, die sich schon am Transportfahrzeug befunden haben, wird verhindert.
- Eine Möglichkeit zum Waschen der Verladeeinrichtungen und Transportfahrzeuge muss gegeben sein.
Viele Bauern verbessern jetzt die Verladesituation, weil sie bei jeder Verladung davon Vorteile haben. Mittlerweile gibt es dazu so viele praktische Beispiele – lassen Sie sich von uns beraten.

Futterlager:
Futter und Einstreu sind vor Wildschweinen und Wildtieren geschützt zu lagern. Da in der Schweinemast kein Grundfutter eingesetzt wird, ist dieser Aspekt unbedeutend. Sehr wohl aber bei Betrieben, die Stroh einsetzen bzw. in Zuchtsauenbetrieben.
Da über frisches Gras und Grassilage eine Krankheitsübertragung von Wildtieren möglich ist, soll auf das Verfüttern an Zuchtsauen oder in den Auslauf von Mastschweinen unbedingt verzichtet werden. Stroh und Heu, falls es aus einem infizierten Gebiet stammt, können ebenfalls infektiös sein.
Kadaverlager:
Mittlerweile lagern fast alle Schweinehalter ihre verendeten Schweine abseits des Stalles. Folgende Bedingungen sollen erfüllt werden:
- Gegen Unbefugte gesichert
- Das Eindringen von Schadnagern, Wildtieren, Haustieren wird verhindert
- Leicht zu reinigen
- Behälter ist möglichst ohne Befahren des Betriebsgeländes zu entleeren
Frontladerschaufeln, die mit einem Deckel ergänzt wurden, sind eine praktikable Möglichkeit. Der große Vorteil dabei ist die Transportabilität. Ist die Schaufel mit dem verendeten Schwein an der Zufahrtsstraße abgestellt, dann ist das Risiko der Krankheitsübertragung durch das TKV-Transportfahrzeug wesentlich gemindert. Eine entleerte Schaufel kann am Waschplatz gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden.

Schadnagerbekämpfung:
Die Schäden durch Ratten und Mäuse sind hinlänglich bekannt: Sie fressen nicht nur Getreide und gemischtes Futter, sondern auch mit Vorliebe Isoliermaterial von Gebäuden (z. B. Styropor) und Kabel. Nicht selten hat ein technischer Defekt bei Lüftung und Fütterung durch eine angebissene Isolierung im Kabelschacht seinen Ursprung.
Der Mäuse- und Rattenkot stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern vor allem auch ein gesundheitliches. Oft wird übersehen, dass durch Ratten und Mäuse Salmonellen, Dysenterie, Brucellose und die Afrikanische bzw. klassische Schweinepest übertragen werden. Und da Schadnager oft von außen zuwandern, können damit auch Krankheiten aus der Umgebung (z. B. von Hasen) auf den Nutztierbestand eingetragen werden.
Alternative Haltungssysteme mit Auslauf, Stroh und Misthaufen eröffnen den Schadnagern neue Aufenthalts- und Vermehrungsräume, die es z. B. am Vollspaltenboden nicht gibt.

Für eilige Leser:
- Durch Biosicherheitsmaßnahmen eine Krankheitseinschleppung vermindern
- Personenverkehr verringern
- Besonders Neugierigen und Stalleinbrechern keine Chance geben
- An eine Umzäunung denken
- Hauskatzen und Hunde nicht in den Stall lassen
- Jeder, der in den Stall geht, muss durch die Hygieneschleuse
- Ausreichend große Verladerampe drängt den Transporteur weiter weg und ist zugleich die Visitenkarte eines Schweinemästers
- Wildschweinsichere Futterlagerung: Durch Grünfutter und Grassilagen können Krankheitserreger eingeschleppt werden.
- Kadaverlager möglichst weit weg vom Nutztierbestand
- Mäuse und Ratten laufend bekämpfen und nicht erst, wenn der Befallsdruck offensichtlich ist.
- Hohe Biosicherheitsmaßnahmen erfüllen dann ihren Zweck, wenn sie kompromisslos eingehalten werden.