Autor: Johannes Gangl B.Sc.
Bei Teilnahme an einem der beiden ÖPUL Programmen
„Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“
und
„Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“
Als Hilfestellung sind die wichtigsten Parameter, auf die es in der Rationsberechnung ankommt, in der Tabelle dargestellt.
- Nachweispflicht der stark N-reduzierten Fütterung ab 01.01.2025
- 54 €/ha Ackerfläche
- Möglich für Betriebe ab 1 GVE-Schwein/ha
- Ration auf 88 % Trockenmasse berechnet durch die Offizialberatung oder Futtermittelfirma/-berater
- Bei stark N-reduzierten Rationen, wenn möglich am oberen Rohprotein-Grenzwertbereich der stark stickstoffreduzierten Richtlinien orientieren
- Rohfaserversorgung von ca. 3,7 % in der Ration lt. DLG-Empfehlung berücksichtigen
- Genaue Kenntnis der Rohproteingehalte der weiteren Rationsbestandteile
- Verwendung von Mineralfuttermittel mit breitem Aminosäurespektrum, d. h. mindestens 9 % Lysin und evtl. Valin
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